Abgabebedingungen

 

 

1. Das EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatpersonen ein Garantie- oder Umtauschrecht von einem Jahr geben müssen, es sei denn, dass man dies ausdrücklich ausschließt, welches ich hiermit mache.

 

2. Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist zum Schutz meines Bestandes nicht möglich.

 

3. Alle abzugebenden Tiere sind futterfest und befinden sich im einwandfreien Zustand, frei von äußerlich erkennbaren Krankheiten oder Mängeln. Für innere oder nicht erkennbare Krankheiten, sowie Mängeln wird keine Garantie gewährleistet.

 

4. Die Geschlechtsbestimmung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie wird jedoch nicht übernommen.

 

5. Der Käufer sollte sich vor dem Kauf bereits über die notwendigen Haltungsbedingungen informiert haben. Wenn Zweifel an geeigneten Haltungsbedingungen bestehen, erfolgt keine Übergabe eines Tieres.

 

6. Die Abgabe von Tieren erfolgt nur an Personen ab dem 18 Lebensjahr oder im Beisein eines Erziehungsberechtigten.

 

7. Eine Reservierung ist nach Absprache und einer Anzahlung von 30% des Kaufpreises möglich. Ist die Anzahlung nicht binnen 7 Tagen eingegangen, erlischt der Anspruch der Reservierung. Nach eingegangener Anzahlung ist das Tier für maximal einen Monat (30 Tage) reserviert. Kommt es in dieser Zeit zum Kontaktabbruch, Stornierung der Reservierung oder Nichtabholen des Tieres von Seiten des Käufers, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Änderungen werden von mir vorbehalten.

 

8. Bis zur fristgerechten und vollständigen Bezahlung bleiben die Tiere mein Eigentum.

9. Ein Versand erfolgt ausschließlich auf Risiko und Kosten des Empfängers. Der Käufer kann sich selbstständig um einen Kurier kümmern, auf Wunsch buchen ich einen qualifizierten Kurier. Bei nicht geeigneter Temperatur behalten wir uns vor, Tiere nicht zu versenden. 

 

10. Nichtigkeitsklausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Abgabebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Hinweis: Tiere die im Washingtoner Artenschutzübereinkommen Anhang II gelistet sind, müssen vom Käufer selbstständig bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

 

Bei weiteren Fragen vor und nach dem Kauf stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Bei Erwerb oder einer Anzahlung eines Tieres gilt automatisch und bindend die Anerkennung der Allgemeinen Abgabebedingungen.